Gute wissenschaftliche Praxis

Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers und derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.

(Auszug aus der Präambel des Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der DFG)

Ombudspersonen

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Studierenden der Universität Rostock sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Die Universität Rostock setzt sich für die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens ein und wird im Gegenzug jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in der Universität nachgehen. Zu diesem Zweck bestellt sie zur Prävention und Mediation sechs Ombudspersonen. Die Ombudspersonen werden vom Akademischen Senat gewählt.

Ombudspersonen beraten diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, sowie Personen, die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen. Außerdem greifen sie von sich aus konkrete Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten auf, von denen sie in sonstiger Weise Kenntnis erhält.
Ombudspersonen sind weiterhin für die Voraufklärung von Verdachtsfällen und für erste Vermittlungsversuche zwischen der hinweisgebenden Person und der vom Verdacht des Fehlverhaltens betroffenen Person zuständig. Sie führen das Vorprüfungsverfahren durch.

Wenn Sie im Zusammenhang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten Rat suchen, wenden Sie sich bitte an eine der nachfolgenden Ombudspersonen der Universität Rostock. Alternativ können Sie auch Kontakt mit dem überregional tätigen Gremium „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität“ aufnehmen. Die Arbeit der Ombudspersonen unterliegt höchster Vertraulichkeit.

Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer

Name Fakultät Bereich Telefon E-Mail
Prof. Dr. Bernd Marcus WSF Geistes- und Gesellschaftswissenschaften 0381 498-4080 [email protected]
Prof. Dr. Hermann Seitz MSF Ingenieurwissenschaften 0381 498-9090 [email protected]
Prof. Dr. Florian Jansen AUF Naturwissenschaften 0381 498-3220 [email protected]
Prof. Dr. Niels Grabow UMR Medizin 0381 5434-5500 [email protected]

Promovierte akademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Name Fakultät Bereich Telefon E-Mail
Dr. Martin Lemke PHF Geistes- und Gesellschaftswissenschaften 0381 498-2806 [email protected]
Dr. Dennis Müller MNF Naturwissenschaften 0381 498-6571 [email protected]

Das Ombudskollegium

Die Ombudspersonen bilden zusammen ein Ombudskollegium. Es dient der gegenseitigen Information sowie der Beratung von Einzelfällen und soll dazu beitragen, eine möglichst gleichmäßige Übung im Umgang mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und entsprechenden Regelverstößen zu garantieren. Ferner berät das Ombudskollegium das Rektorat und die Dekanate in grundsätzlichen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und kann dazu Empfehlungen aussprechen.

Die Untersuchungskommission

Zur Beratung des Rektorats in Angelegenheiten der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit und für die Untersuchung von Verdachtsfällen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens hat die Universität eine Untersuchungskommission eingerichtet. Die Mitglieder der Untersuchungskommission werden vom Akademischen Senat gewählt.

Die Untersuchungskommission prüft nach Überweisung des Verfahrens durch das Ombudskollegium in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt und schließt das Prüfverfahren mit einem Sachstandsbericht ab.

Mitglieder der Untersuchungkommission (Amtszeit 15. Mai 2025 - 14. Mai 2028):

  • Prof. Dr. Andreas Spengler (PHF - Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Hochschullehrer)
  • Prof. Dr. Sascha Spors (IEF - Ingenieurwissenschaften, Hochschullehrer)
  • Prof. Dr. Hendrik Schubert (MNF - Naturwissenschaften, Hochschullehrer)
  • Prof. Dr. Markus Kipp (UMR - Medizin, Hochschullehrer)
  • Dr. Robert Brumme (WSF - Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, promovierter akademischer Mitarbeiter)
  • Dr. Christian Rosenke (IEF - Ingenieurwissenschaften, promovierter akademischer Mitarbeiter)
  • Anja Christow (JUF, Befähigung zum Richteramt)